Wie alt darf eine Gastherme werden?

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Wie alt darf eine Gastherme werden? So alt, wie sie sicher läuft. In Österreich gibt es keine gesetzliche Altersgrenze für Thermen, auch in Wien nicht. Eine Therme mit 25 Jahren darf weiterheizen, solange sie bei der Überprüfung durch den Rauchfangkehrer besteht und keine Gefahr von ihr ausgeht. Die typische Lebensdauer beträgt 15 bis 20 Jahre. Was danach kommt, ist eine Rechenfrage und keine Rechtsfrage.

Das betrifft in Wien sehr viele Menschen. Laut ORF Wien zählt die Stadt rund 600.000 Gasthermen, fast jeder zweite Haushalt wird damit geheizt. Keine dieser Gasheizungen hat ein Ablaufdatum. Genau deshalb wird die Entscheidung gern verschoben, bis die Therme an einem kalten Jännerabend selbst entscheidet.

Keine Altersgrenze in Österreich, aber klare Prüfpflichten

Die Landesinnung Wien der Installateure hält in ihrem Infofolder zur Gasheizung fest, dass es in Österreich keine Altersgrenze für Heizungen gibt. Auch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ändert daran nichts. Es schließt neue Gasheizungen nur im Neubau aus, so wie Ölheizungen dort schon länger tabu sind. Bestehende Geräte dürfen bleiben, eine Pflicht zum Heizungstausch hat der Bund bewusst nicht eingeführt.

Wien geht beim Neubau noch weiter. Die Stadt hat in allen Bezirken Klimaschutzgebiete festgelegt, in denen neue Wohnhäuser keine Gasthermen mehr bekommen. Für Ihre bestehende Wohnung hat das keine Folgen.

Statt einer Altersgrenze gibt es in Wien eine regelmäßige Kontrolle. Nach dem Wiener Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagengesetz muss eine Therme unter 26 kW Nennwärmeleistung mindestens alle vier Jahre überprüft werden, inklusive Abgasmessung. Ab 26 kW, wie bei manchen Kombithermen mit starker Warmwasserleistung, gilt ein Intervall von zwei Jahren. Eine neu eingebaute Therme muss spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme erstmals geprüft werden. Heben Sie jeden Prüfbericht auf. Er ist das ehrlichste Zeugnis, das Ihre Therme bekommt.

Fällt die Messung durch, wird das Alter plötzlich doch zum Thema. Die Mängel müssen behoben werden, und bei einem Gerät jenseits der 15 Jahre ist das oft der Punkt, an dem ein Thermentausch vom Wiener Fachbetrieb die vernünftigere Ausgabe ist als die nächste Reparatur.

Deutschland: Was die Reform für Gasheizungen bedeutet

Auf die Frage nach dem Höchstalter antworten viele Seiten im Netz noch mit 30 Jahren. Diese Regel stammt aus dem deutschen Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG. Danach durften alte Heizkessel, die älter als 30 Jahre waren, nicht mehr betrieben werden. Betroffen waren aber nur Konstanttemperaturkessel, meist große Standgeräte im Keller. Brennwert- und Niedertemperaturgeräte, und damit praktisch jede Etagentherme, blieben ausgenommen.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz hat das GEG inzwischen abgelöst. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die bisherige Austauschpflicht ersatzlos. Eine bestehende Gas- oder Ölheizung darf also weiterlaufen, egal wie alt sie ist, solange sie sicher funktioniert.

Gestrichen ist auch die Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss. Für Bestandsgebäude sollte diese Pflicht erst nach dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung greifen. Sie war das Herzstück der Reform, die vorsah, dass Heizungen mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Stattdessen schreibt das Gesetz die sogenannte Biotreppe vor: Wer sich eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lassen möchte, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan beziehen, beginnend bei 10 Prozent und bis 2040 auf 60 Prozent steigend. So sollen fossile Brennstoffe schrittweise verdrängt werden.

Für Leserinnen in Deutschland heißt das: Niemand muss seine alte Gasheizung austauschen, nur weil sie ein bestimmtes Alter erreicht hat. Das neue Gesetz macht eine neue Gasheizung im Betrieb aber auf Dauer teurer, weil Biomethan mehr kostet als Erdgas. Für Wien hatte die 30-Jahre-Regel nie Bedeutung.

Wie lange hält eine Therme wirklich?

Die übliche Angabe ist ein Durchschnitt, kein Versprechen. Manche Geräte geben nach zwölf Jahren auf, andere laufen mit 25 noch ruhig vor sich hin. Wo Ihre Therme landet, hängt vor allem davon ab:

  • Wartung: Eine Therme, die jedes Jahr gereinigt und richtig eingestellt wird, verschleißt langsamer. Fünf Jahre ohne Service merkt man am deutlichsten am Wärmetauscher, dem teuersten Bauteil.
  • Heizungswasser: Schlamm und Kalk im Heizkreis setzen Pumpe und Wärmetauscher zu. In Gründerzeithäusern mit alten Steigleitungen ist das häufiger ein Thema als im Neubau.
  • Bauart: Ältere Heizwertgeräte sind einfach gebaut und erstaunlich robust. Moderne Geräte mit Brennwerttechnik sparen Gas, haben aber mehr Elektronik und einen Wärmetauscher, der mit saurem Kondensat zurechtkommen muss.
  • Einstellung: Eine überdimensionierte Therme, die ständig ein- und ausschaltet, altert schneller. Wer beim Einbau die Heizlast der Wohnung berechnen und einen hydraulischen Abgleich machen lässt, nimmt dem Gerät viel Stress ab. Dabei wird für jeden Raum ermittelt, wie viel Wärme er braucht, und jeder Heizkörper passend eingestellt.

Unsere Einschätzung: Die Marke wird überbewertet. Eine Vaillant Gasheizung hält nicht automatisch länger als das Gerät eines kleineren Herstellers. Ob eine Therme 14 oder 22 Jahre durchhält, hängt stärker davon ab, wie sie eingebaut, eingestellt und gewartet wurde, als vom Logo auf der Verkleidung.

Was ein altes Gerät im laufenden Betrieb kostet

Auch ohne Defekt kostet ein altes Gerät Geld. Ältere Heizwertthermen nutzen nur den Heizwert des Gases, die Wärme im Wasserdampf des Abgases geht über den Rauchfang verloren. Geräte mit Brennwerttechnik holen diese Kondensationswärme zurück. Laut Vattenfall erreichen sie Nutzungsgrade von 98 Prozent und mehr, sehr alte Standardkessel kommen teils nur auf 68 Prozent. Für dieselbe Wärme verbrennt das alte Gerät also mehr Brennstoff, und mit jedem Jahr sinkt die Effizienz weiter.

Wie viel das bei den Heizkosten ausmacht, hängt von Wohnung, Dämmung und Verbrauchsverhalten ab. Seriöse Pauschalzahlen gibt es nicht. Ein einfacher Check hilft trotzdem: Legen Sie die Gasabrechnungen der letzten drei Jahre nebeneinander. Steigt der Verbrauch bei ähnlich kalten Wintern und gleicher Raumtemperatur, arbeitet die Therme nicht mehr effizient. Dann lohnt ein Gespräch mit dem Installateur über Einstellung und Zustand.

Zu den Betriebskosten zählen auch Wartung und Überprüfung. Beides fällt bei einem neuen Gerät genauso an. Der Unterschied liegt in den Reparaturen, die mit dem Alter häufiger und teurer werden.

So finden Sie heraus, wie alt Ihre Therme ist

Viele Mieterinnen und Mieter in Wien wissen es schlicht nicht. Wurde die Heizung eingebaut, bevor Sie eingezogen sind, fehlen oft die Unterlagen. Diese Quellen helfen:

  • Typenschild: meist an der Unterseite oder hinter der Frontklappe. Dort stehen Modell, Seriennummer und oft das Baujahr. Bei manchen Herstellern ist das Baujahr in der Seriennummer verschlüsselt. Der Kundendienst kann sie lesen.
  • Prüfbericht des Rauchfangkehrers: Er nennt Gerät und Messwerte. Liegt keiner in der Wohnung, fragen Sie die Hausverwaltung.
  • Anlagendatenblatt: In Wien ist für Heizgeräte ein Anlagendatenblatt vorgesehen, in dem das Inbetriebnahmedatum eingetragen wird.

Notieren Sie die Jahreszahl gleich im Handy. Sie brauchen sie beim nächsten Störfall, im Gespräch mit dem Vermieter und für jedes Angebot.

Wie alt darf eine Gastherme werden, bevor Sie handeln sollten?

Rechtlich unbegrenzt. Praktisch hilft eine Einteilung nach Lebensjahren. Sie ersetzt keinen Blick vom Profi, zeigt aber, wie viel Geld Sie in ein Gerät noch stecken sollten.

Bis 10 Jahre: reparieren, ohne lange nachzudenken

Technisch ist die Therme jung. Auch eine teure Platine oder Pumpe ist hier gut investiert, Ersatzteile gibt es problemlos.

10 bis 15 Jahre: reparieren und Rücklagen bilden

Defekte an Zündelektrode, Ausdehnungsgefäß oder Umschaltventil sind in diesem Alter normal und meist günstig behoben. Fangen Sie jetzt an zu sparen. Der Chef der Sozialbau AG nannte gegenüber ORF Wien rund 5.000 Euro für den Austausch einer alten Gastherme. Wer das über fünf Jahre zurücklegt, braucht gut 80 Euro im Monat.

Ab 15 Jahren: den Tausch planen statt abwarten

Die Frage ist jetzt nicht mehr ob, sondern wann. Holen Sie Angebote im Frühjahr oder Sommer ein. Wer erst im Dezember sucht, wartet oft tagelang auf einen Termin und nimmt das Gerät, das gerade lagernd ist. Den ersten Servicetermin des neuen Geräts setzen Sie am besten spätestens zwölf Monate nach dem Einbau an, viele Hersteller knüpfen ihre Garantie an eine regelmäßige Wartung.

Über 20 Jahre: weiterheizen erlaubt, Reparaturen kritisch prüfen

Läuft die Therme sauber und besteht sie die Messung, dürfen Sie weiterheizen. Eine alte Heizung, die zuverlässig arbeitet, müssen Sie nicht vorsorglich herausreißen lassen. Große Eingriffe an Wärmetauscher, Gasarmatur oder Steuerplatine sollten Sie in diesem Alter aber gut überlegen. Ersatzteile werden knapp, und nach der Reparatur bleibt der Rest des Geräts genauso alt wie vorher. Spätestens hier zeigt sich, dass das erlaubte Alter keine Frage des Kalenders ist, sondern des Zustands.

Ein Sonderfall sind sehr alte Geräte. Die Wiener Installateur-Innung weist darauf hin, dass ältere Thermen oft keine Sicherung gegen Abgasaustritt haben. In so einer Wohnung ist ein Kohlenmonoxid-Melder kein Luxus, sondern das Mindeste.

Was der Tausch kostet

Neben den Kosten für das Gerät fallen Montage, Abgasanschluss und die Entsorgung des Altgeräts an. Die Kosten für eine Gasheizung in Thermenbauweise beziffert Vattenfall mit 3.500 bis 6.000 Euro, allerdings ohne Montage. Der Einbau kostet extra, und zwar deutlich mehr, wenn der Rauchfang angepasst werden muss. Das passiert oft beim Wechsel von einem alten Heizwertgerät auf Brennwert, weil plötzlich Kondensat anfällt. Für eine Rauchfangsanierung nennt Bosch Österreich rund 800 bis 2.500 Euro.

Ganz neu wird es, wenn noch kein Gasanschluss vorhanden ist. Dafür kalkuliert Bosch im Einfamilienhaus etwa 2.000 Euro zusätzlich. In einer Wiener Wohnung mit bestehender Therme fällt dieser Posten weg. Rechnen Sie bei der Anschaffung einer neuen Heizanlage also nie nur mit dem Gerätepreis. Wird eine neue Heizungsanlage eingebaut, kommt in Wien außerdem die Erstüberprüfung durch den Rauchfangkehrer dazu.

Gasheizung erneuern oder umsteigen?

Wer seine Gasheizung erneuern muss, steht vor der Frage, ob es wieder Gas sein soll. In Wien ist die Antwort für viele Mietwohnungen einfacher, als es klingt. In einem Gründerzeithaus mit Etagenthermen entscheidet selten eine einzelne Partei über das Heizsystem, meist muss das ganze Haus mitziehen.

Eine Wärmepumpe arbeitet dann effizient, wenn sie mit niedrigen Vorlauftemperaturen auskommt. In einem schlecht gedämmten Altbau mit kleinen Heizkörpern ist das schwierig. Wer energetisch sanieren kann, also Fenster tauschen und Außenwände oder die oberste Geschoßdecke dämmen, schafft die Voraussetzung. In Mietwohnungen liegt diese Entscheidung beim Eigentümer.

Dass der Umstieg im Mehrparteienhaus funktioniert, zeigt die Sozialbau AG. Sie stellt gasbeheizte Wohnungen laut ORF Wien schrittweise auf Wärmepumpen um und nutzt dafür die bestehenden Kamine. Ohne Zustimmung der Mieterinnen und Mieter dürfen Eigentümer solche Umbauten allerdings nicht durchführen. Wer seine Therme ohnehin erneuern muss, sollte deshalb zuerst fragen, ob das Haus an eine zentrale Heizlösung angeschlossen werden soll.

Eine Zwischenlösung ist die Kombination aus Gas und Sonne. Eine Kombitherme liefert Heizung und Warmwasser aus einem Gerät. Eine Solaranlage mit Solarthermie übernimmt im Sommer das Warmwasser, die Gasheizung springt erst in der kalten Jahreszeit ein. Für Einfamilienhäuser am Stadtrand, etwa in Floridsdorf oder Liesing, ist das eine überlegenswerte Variante. In der Etagenwohnung fehlt dafür meist das Dach.

Unsere Einschätzung: Wer zur Miete wohnt und dessen Therme nicht mehr zu retten ist, fährt mit einem gleichwertigen Ersatzgerät meist am besten. Dass eine Gasheizung, die heute eingebaut wird, langfristig gegen steigende CO2-Preise antritt, sollten Sie trotzdem einkalkulieren. Wien will bis 2040 vollständig aus Gas aussteigen. Wer heute fossil heizt, sollte den Umstieg auf moderne Heizsysteme deshalb zumindest mitdenken, auch wenn die nächste Therme noch einmal mit Erdgas läuft.

Mietwohnung in Wien: Wer zahlt, wenn die alte Therme aufgibt?

Ab welchem Alter muss der Vermieter tauschen? Die Antwort überrascht viele: Das Alter spielt dabei keine Rolle.

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, also typischerweise im Altbau und im Gemeindebau, gilt seit der Wohnrechtsnovelle 2015: Ist die Therme mitvermietet, muss sich der Vermieter um die Heizung kümmern. Diese Erhaltungspflicht steht per Gesetz im Mietrechtsgesetz. Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass sie auch den Austausch einer irreparabel defekten Therme gegen eine gleichwertige neue umfasst.

Daraus folgt zweierlei. Ein Anspruch auf ein neues Gerät entsteht erst, wenn die alte Therme nicht mehr zu reparieren ist. Und ob Ihre Therme als mitvermietet gilt, ist nicht immer eindeutig, etwa wenn ein Vormieter sie eingebaut hat. Hier hilft die kostenlose Mieterhilfe der Stadt Wien, bevor Sie selbst einen Installateur beauftragen.

Melden Sie jeden Ausfall schriftlich an die Hausverwaltung, am besten per E-Mail mit Datum und einem Foto des Fehlercodes. So lässt sich später belegen, wie oft das Gerät gestreikt hat.

Förderung: Warum der Tausch von Gas zu Gas leer ausgeht

Für den Austausch alter Thermen gegen neue Gasgeräte gibt es in Wien kein Fördergeld. Gefördert wird nur der Ausstieg aus Gas, etwa der Wechsel auf Fernwärme oder eine Wärmepumpe. Die Heizungsförderung der Stadt übernimmt laut ORF Wien 35 Prozent der Kosten, bei Wohnungen bis zu 5.250 Euro. Wer ganz aus Gas aussteigt, bekommt 1.000 Euro zusätzlich. Der Fördertopf des Bundes war laut demselben Bericht zuletzt leer. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen, bevor Sie einen Auftrag unterschreiben, denn ein Zuschuss senkt Ihre Heizkosten erst, wenn er auch wirklich ausbezahlt wird.

In Deutschland sieht es ähnlich aus. Wer eine reine Gasheizung einbauen will, bekommt dafür keine Förderung. Das wichtigste Förderprogramm ist die BEG. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt es für eine neue Heizung mit erneuerbaren Energien eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Wer eine mehr als 20 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, erhält zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus, der ab Februar 2027 schrittweise gekürzt wird. Gefördert wird also ausschließlich der Wechsel zu Heizsystemen, die ohne fossilen Brennstoff auskommen.

Fazit

Eine Therme darf in Österreich genau so alt werden, wie sie sicher und sauber läuft. Ein gesetzliches Ablaufdatum gibt es nicht, in Wien zählt das Ergebnis der Überprüfung durch den Rauchfangkehrer. Ab etwa 15 Jahren lohnt es sich trotzdem, vorauszudenken: Rücklage bilden, Angebote in der warmen Jahreszeit holen und als Mieterin oder Mieter klären, ob die Therme mitvermietet ist. Suchen Sie als ersten Schritt den letzten Prüfbericht heraus. Er verrät mehr über den Zustand Ihres Geräts als jede Jahreszahl.

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